Um zu verstehen, warum der Ausschluss des bürgerlichen Todes 1871 so bedeutsam war, müssen wir die
Rechtskreise verstehen, die in Europa existierten – und existieren.
Die fünf Rechtskreise
1. Göttliches Recht (Ius Divinum)
Definition: Gesetze, die von Gott stammen. Unveränderlich, ewig.(108)
Beispiele:- Die Zehn Gebote (Exodus 20)
- Schöpfungsordnung
- Naturgesetze (von Gott gegeben)
Quelle: Bibel, kirchliche Tradition
Rangfolge: Höchste Ebene. Kein menschliches Gesetz kann göttliches Recht aufheben.
2. Naturrecht (Ius Naturale)
Definition: Recht, das aus der Natur des Menschen und der Vernunft folgt. Universell gültig.(109)
Beispiele:- Recht auf Leben
- Recht auf Eigentum (Frucht eigener Arbeit)
- Verbot von Mord, Diebstahl (auch ohne geschriebenes Gesetz erkennbar)
Philosophen:- Thomas von Aquin (1225–1274): Naturrecht ist Teilhabe am göttlichen Recht durch Vernunft(110)
- Hugo Grotius (1583–1645): Naturrecht gilt auch ohne Gott (säkularisiert)(111)
Rangfolge: Zweite Ebene. Steht über staatlichem Recht, unter göttlichem Recht.
3. Kirchenrecht / Kanonisches Recht (Ius Canonicum)
Definition: Recht der Kirche. Regelt das Leben der Gläubigen, Sakramente, kirchliche Organisation.(112)
Quelle:- Codex Iuris Canonici (CIC):
- 1917: Erster einheitlicher Codex (Papst Benedikt XV.)(113)
- 1983: Überarbeitete Fassung (Papst Johannes Paul II.)(114)
Beispiele:- Eherecht (Ehe ist Sakrament, unauflöslich)
- Beichtgeheimnis (absolut geschützt)
- Kirchliche Hierarchie (Papst → Bischöfe → Priester)
Besonderheit: Kirche beansprucht
eigene Gerichtsbarkeit über Geistliche und Gläubige in bestimmten Bereichen.
Rangfolge: Dritte Ebene. Steht unter göttlichem/Naturrecht, aber
kann staatliches Recht verdrängen (bei Geistlichen, in bestimmten Bereichen).
4. Staatliches Recht / Positives Recht (Ius Civile)
Definition: Von Menschen gemachtes Recht. Gesetze, Verordnungen, Urteile.(115)
Beispiele:- Strafgesetzbuch (StGB)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Verfassungen
Rangfolge: Vierte Ebene. Steht unter göttlichem/Natur-/Kirchenrecht,
ABER: Im säkularen Staat beansprucht es Vorrang über Kirchenrecht (Konflikt!).
5. Handelsrecht / See- und Handelsrecht (Ius Mercatorum)
Definition: Gewohnheitsrecht der Kaufleute. Entwickelte sich im Mittelalter parallel zum staatlichen Recht.(116)
Beispiele:- Wechselrecht (Schuldscheine)
- Seerecht (Admiralitätsrecht)
- Handelsgesellschaften (Hanse, später AG/GmbH)
Besonderheit: Handelsrecht war ursprünglich
privat (nicht staatlich). Kaufleute regelten Streitigkeiten in eigenen Gerichten (Handelsgerichte).(117)
Rangfolge: Fünfte Ebene (niedrigste). Steht unter allen anderen Rechtskreisen,
ABER: In der Praxis sehr mächtig (Wirtschaft dominiert Politik).
Die Rangfolge – Wer steht über wem?
Traditionelle (kirchliche) Sicht:1. Göttliches Recht (Ius Divinum)
↓
2. Naturrecht (Ius Naturale)
↓
3. Kirchenrecht (Ius Canonicum)
↓
4. Staatliches Recht (Ius Civile)
↓
5. Handelsrecht (Ius Mercatorum)
Moderne (säkulare) Sicht:1. Naturrecht (säkularisiert, Menschenrechte)
↓
2. Staatliches Recht (Verfassung, Gesetze)
↓
3. Handelsrecht (Wirtschaftsrecht)
(Göttliches/Kirchenrecht: privat, nicht bindend für Staat)
Der Konflikt: Kirche sagt: Kirchenrecht steht über staatlichem Recht (bei Geistlichen, in geistlichen Fragen).
Staat sagt: Staatliches Recht hat Vorrang (auch über Geistliche, außer in geschützten Bereichen wie Beichtgeheimnis).
Dieser Konflikt prägte die Geschichte Europas – und 1871 war ein Wendepunkt.Wer kann sich welchem Rechtskreis unterstellen?
Historisch (bis ~1871): Ordenseintritt (Mönch, Nonne werden) bedeutete:
- Du unterstellst dich Kirchenrecht (kanonisches Recht)
- Du verlässt staatliches Recht (→ bürgerlicher Tod)
- Der Staat kann dich nicht mehr belangen (nur kirchliche Gerichte)
Beispiel: Ein Mönch begeht Diebstahl. Weltliche Gerichte konnten ihn
nicht verurteilen. Nur das kirchliche Gericht (Offizialat) war zuständig.(118)
Nach 1871 (Deutschland): Bürgerlicher Tod abgeschafft (Reichsverfassung Art. 3). Das bedeutete:
- Ordenseintritt führt nicht mehr zum Rechtsverlust
- Geistliche unterliegen staatlichem Recht (Strafrecht, Zivilrecht)
- ABER: Kirchenrecht schützt in Teilbereichen (siehe unten)
Heute (2025): Kann man sich heute noch Kirchenrecht unterstellen? Ja – teilweise: 1. Beichtgeheimnis (§ 53 StPO):„Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt […] Geistliche über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden oder bekanntgeworden ist.“(119)
Bedeutung: Ein Priester kann
nicht gezwungen werden, Beichtgeheimnisse preiszugeben – selbst bei Mord. Das ist
kirchliches Privileg, das staatliches Recht verdrängt.
2. Kirchliches Arbeitsrecht: Kirchliche Angestellte (Priester, Pastoren, Kirchenmusiker) können
nicht vor staatlichen Arbeitsgerichten klagen – nur vor
kirchlichen Arbeitsgerichten.(120)
Grund: Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Weimarer Reichsverfassung garantiert Kirchen
Selbstverwaltungsrecht.(121)
3. Ordenseintritt heute: Wer heute in ein Kloster eintritt (Gelübde ablegt):
- ❌ Verliert nicht mehr Rechtsfähigkeit (bürgerlicher Tod abgeschafft)
- ✅ Unterstellt sich kirchlichem Recht in internen Angelegenheiten (Ordensregeln, Gehorsam gegenüber Abt/Äbtissin)
- ✅ Bleibt staatlichem Recht unterworfen (Strafrecht, Steuerrecht)
- ✅ ABER: Kann nicht vor staatlichen Arbeitsgerichten klagen (nur kirchliche)(122)
Beispiel (konkret): Ein Mönch begeht Diebstahl:
- Staatliches Strafrecht: Ja, er kann verurteilt werden (§ 242 StGB Diebstahl)
- Kirchliches Recht: Zusätzlich Ordensstrafe (Buße, Ausschluss)
Ein Mönch will Kloster verlassen (Austritt):
- Staatliches Recht: Er kann jederzeit austreten (Religionsfreiheit Art. 4 GG)
- Kirchliches Recht: Formelles Austrittsverfahren (Dispens vom Gelübde durch Bischof)
Fazit: Ordenseintritt heute =
doppelte Rechtspersönlichkeit:
- Staatsbürger (unterliegt staatlichem Recht)
- Kirchenmitglied (unterliegt kirchlichem Recht in Teilbereichen)
Staatliches Recht hat grundsätzlich Vorrang – ABER Kirchenrecht verdrängt in geschützten Bereichen (Beichtgeheimnis, Arbeitsrecht, interne Ordensangelegenheiten).