RESOZIALISIERUNGSRECHT MIT BILDUNGS- UND REINTEGRATIONSGARANTIE

NIEDERSACHSEN BRAUCHT EIN RESOZIALISIERUNGSRECHT MIT BILDUNGS- UND REINTEGRATIONSGARANTIE

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AUSGANGSPUNKT

Nicht das brasilianische Modell kopieren – die niedersächsische Leerstelle schließen

Brasilien kann als Inspiration dienen, aber nicht als Bauplan. Für Niedersachsen wäre die Formel „ein Buch = einige Tage weniger Haft“ politisch zu klein, rechtlich zu grob und praktisch zu kurz gegriffen. Die eigentliche Frage lautet nicht, ob Lesen belohnt werden soll, sondern ob der Vollzug endlich so organisiert wird, dass nachweisbare Entwicklung, Bildung, Verantwortungsübernahme und reale Wiedereingliederung systematisch möglich werden. Genau hier liegt die niedersächsische Leerstelle. (1)(2) (VORIS)

Das Land hat den Auftrag längst selbst formuliert

Das niedersächsische Justizvollzugsgesetz ist in seinem Anspruch erstaunlich klar. Nach § 5 NJVollzG sollen Gefangene im Vollzug der Freiheitsstrafe fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen; zugleich dient der Vollzug dem Schutz der Allgemeinheit. Hinzu kommt § 2 Abs. 3 NJVollzG: Der Vollzug soll Eigenverantwortung und Mitarbeit fördern sowie die Einsicht in das Unrecht der Tat und die Bereitschaft stärken, für deren Folgen einzustehen. Das ist keine weiche Begleitmusik, sondern ein harter gesetzlicher Auftrag. (1)(3) (VORIS)

Das eigentliche Defizit ist nicht die Norm, sondern ihre praktische Schärfe

Niedersachsen kennt bereits Vollzugsplanung, soziale Hilfen, Bildungsangebote, berufliche Qualifizierung und Entlassungsvorbereitung. Das Problem ist nicht völliges Fehlen, sondern mangelnde Verbindlichkeit, mangelnde Durchgängigkeit und zu wenig sichtbare Anerkennung echter Entwicklung. Wer lesen lernt, einen Schulabschluss nachholt, eine Qualifizierung durchläuft, Verantwortung reflektiert oder seine Entlassung ernsthaft vorbereitet, sollte daraus nicht nur symbolischen Nutzen ziehen, sondern im Vollzug und im Übergang nach draußen spürbar bessere Chancen erhalten. Genau daraus muss eine politische Forderung werden. (3)(4) (VORIS)

WARUM NIEDERSACHSEN HANDELN MUSS

Die Bildungsprobleme sind nicht randständig, sondern systemisch

Das niedersächsische Landesjustizportal hält selbst fest, dass etwa die Hälfte der Gefangenen weder einen Schul- noch einen Berufsabschluss hat. Zugleich reicht das Angebot von Alphabetisierung, Förder- und Integrationskursen bis hin zu Haupt- und Realschulabschlüssen sowie beruflicher Aus- und Weiterbildung. Das bedeutet: Der Staat weiß längst, wo das Problem liegt. Er behandelt es aber noch zu oft als Angebot unter mehreren, nicht als zentralen Hebel gegen Rückfall. (4) (Justizportal Niedersachsen)

Niedersachsen hat bereits Ansätze – aber noch keine Gesamtarchitektur

Im Schuljahr 2022/2023 erzielten in niedersächsischen Justizvollzugsanstalten 380 Gefangene einen schulischen Abschluss; zusätzlich wurden 144 Gefangene in Elementar- und Förderkursen auf schulische Maßnahmen vorbereitet. Im Ausbildungsjahr 2022/2023 wurden 54 Abschlüsse in anerkannten Ausbildungsberufen erreicht; hinzu kamen Berufsvorbereitung, Einstiegsqualifizierungen, Helferausbildungen und Zusatzqualifikationen. Diese Zahlen zeigen: Bildung im Vollzug ist nicht Fassade. Aber sie zeigen auch, dass Niedersachsen zwar Einzelangebote vorhält, daraus aber noch kein verpflichtendes Entwicklungssystem mit klarer Reintegrationslogik gemacht hat. (4) (Justizportal Niedersachsen)

Rückfall ist der Maßstab, nicht die Anzahl guter Vorsätze

Nach einer offiziellen Antwort des niedersächsischen Justizministeriums lagen in einer Rückfallauswertung die Drei-Jahres-Rückfallraten für aus freiheitsentziehenden Sanktionen Entlassene insgesamt bei 56,8 Prozent; für aus dem Erwachsenenvollzug Entlassene wurden 53,2 Prozent, für aus dem Jugendstrafvollzug Entlassene 71,5 Prozent genannt. Die Zahlen sind nicht neu und nicht ohne methodische Grenzen. Aber politisch sagen sie dennoch genug: Ein Vollzug, der Verwahrung sicherstellt, ohne Entwicklung verbindlich zu organisieren, produziert zu oft Rückkehrschleifen statt Ausstiege. (5) (Niedersachsen Justizministerium)

Bildung ist kein Luxus, sondern Sicherheitsinstrument

Internationale Forschung spricht klar dafür, dass Bildungsprogramme im Vollzug mit geringerer Rückfallwahrscheinlichkeit und besseren Beschäftigungschancen nach der Entlassung verbunden sind. Die RAND-Metaanalyse gilt hier als besonders oft zitierter Referenzpunkt. Wer Bildung im Vollzug kleinredet, redet damit nicht Kosten weg, sondern verschiebt sie in spätere Kriminalität, erneute Inhaftierung, Sozialfolgen und Opferbelastung. (6) (Bundesverfassungsgericht)

DIE POLITISCHE KERNFORDERUNG

Niedersachsen braucht ein Resozialisierungsrecht mit Bildungs- und Reintegrationsgarantie

Die zentrale Forderung lautet: Niedersachsen soll den Strafvollzug gesetzlich und organisatorisch so reformieren, dass jede inhaftierte Person einen verbindlichen Entwicklungs- und Reintegrationspfad erhält. Dieser Pfad muss Bildung, Arbeit, soziale Hilfen, Verantwortung, Entlassungsvorbereitung und Nachsorge zusammenführen. Nicht das Buch als Symbol soll belohnt werden, sondern der überprüfbare Aufbau von Fähigkeiten, Einsicht, Verlässlichkeit und gesellschaftlicher Anschlussfähigkeit. (1)(3)(7) (VORIS)

Der richtige politische Satz lautet nicht „weniger Strafe“, sondern „mehr belegbare Entwicklung“

Die Debatte wird scheitern, wenn sie als Gnadenmodell aufgezogen wird. Wer es so formuliert, liefert Gegnern den einfachsten Angriffspunkt. Das Land sollte stattdessen offensiv sagen: Entwicklung im Vollzug muss künftig nachweisbar zählen. Wer Alphabetisierung schafft, einen Schulabschluss nachholt, eine Qualifikation erwirbt, ein Gewalt- oder Suchtmodul erfolgreich absolviert, eine reflektierte Schreib- oder Leseleistung erbringt oder seine Entlassung ernsthaft vorbereitet, muss daraus vollzuglich erkennbare Vorteile ziehen. Das ist kein Nachlass auf Schuld, sondern ein Sicherheitsgewinn für die Gesellschaft. (1)(4)(6) (VORIS)

KONKRETE FORDERUNGEN AN LANDTAG UND LANDESREGIERUNG

Verbindliche Eingangsdiagnostik für alle Gefangenen

Innerhalb der ersten Wochen des Vollzugs muss jede inhaftierte Person eine standardisierte Diagnose erhalten: Schulstand, Literalität, Sprachkompetenz, berufliche Kompetenzen, Suchtproblematik, Gewalt- und Konfliktmuster, soziale Bindungen, Wohnsituation, Schuldenlage, Arbeits- oder Ausbildungsnähe. Der bisherige Vollzugsplan reicht als formales Instrument nicht aus, wenn er nicht zu einem echten Entwicklungsplan mit überprüfbaren Zielen verdichtet wird. Niedersachsen hat die gesetzliche Grundlage dafür bereits; jetzt braucht es politischen Willen, daraus einen echten Mindeststandard zu machen. (3) (VORIS)

Rechtsanspruch auf einen individuellen Entwicklungs- und Reintegrationsplan

Jeder Gefangene soll Anspruch auf einen fortzuschreibenden Plan haben, der mindestens sechs Elemente enthält: Bildungsziel, Qualifikationsziel, Sozialziel, Verantwortungs- oder Behandlungsziel, Entlassungsziel und Nachsorgeziel. Der Plan darf nicht bloß Verwaltungstext sein, sondern muss regelmäßig überprüft, angepasst und für den Gefangenen nachvollziehbar gemacht werden. Resozialisierung bleibt sonst eine unverbindliche Formel, obwohl das Gesetz sie längst zum Vollzugsziel erhebt. (1)(3) (VORIS)

Vorrang für Bildung im Jugendvollzug und bei kurzen Haftdauern

Gerade junge Gefangene und Personen mit kurzen Strafen dürfen nicht in einer Logik landen, nach der die Zeit „zu kurz für Entwicklung“ sei. Die offizielle Darstellung des Landes betont selbst, dass Bildungsmaßnahmen insbesondere im Jugendvollzug in ausreichendem Umfang bereitzustellen und so zu gestalten sind, dass sie auch bei kürzerem Freiheitsentzug sinnvoll nutzbar sind. Daraus folgt politisch: Kurze Strafe heißt nicht weniger Entwicklung, sondern kompaktere, modularere und sofort einsetzende Entwicklung. (4)(8) (Justizportal Niedersachsen)

Gesetzlicher Status für nachgewiesene Entwicklungsleistungen

Niedersachsen sollte gesetzlich klarstellen, dass validierte Entwicklungsleistungen bei Lockerungen, Auswahl weiterführender Maßnahmen, Übergangsmanagement und prognoserelevanten Berichten besonders zu berücksichtigen sind. Es geht nicht um ein simples Punktespiel, sondern um eine geregelte Anerkennungsarchitektur. Ohne solche Anerkennung bleibt die Botschaft an Gefangene widersprüchlich: Entwicklung wird zwar erwartet, zählt aber am Ende nur begrenzt. (1)(3) (VORIS)

DAS NIEDERSÄCHSISCHE MODELL: EIN BILDUNGS- UND REINTEGRATIONSKONTO

Grundidee

Jede inhaftierte Person soll ein Bildungs- und Reintegrationskonto erhalten. Auf diesem Konto werden keine Geldbeträge, sondern überprüfbare Fortschritte dokumentiert: Alphabetisierung, Sprachkurse, Schulabschlüsse, Teilqualifikationen, Berufsausbildungen, Schreib- und Lektüremodule, Anti-Gewalt-Trainings, Suchtarbeit, restaurative Formate, Bewerbungsreife, Wohnungs- und Entlassungsvorbereitung. Ziel ist nicht die Simulation von Fortschritt, sondern seine nachvollziehbare Sichtbarmachung. (4)(6) (Justizportal Niedersachsen)

Worin der praktische Nutzen bestehen soll

Anerkennung soll sich in realen Vorteilen ausdrücken: priorisierter Zugang zu Bildungsplätzen, mehr Lern- und Bibliothekszeit, digital gestützte Lernfenster, stärkere Berücksichtigung bei Lockerungen, qualifizierte Übergangsprogramme, bessere Anbindung an externe Träger und deutlich stärkere Berücksichtigung in Reintegrations- und Prognoseberichten. Wer Entwicklung nachweist, muss im Vollzug spürbar vorankommen können. Sonst bleibt der Appell zur Eigenverantwortung unglaubwürdig. (1)(3)(4) (VORIS)

LESEN ALS BAUSTEIN – NICHT ALS GESAMTLÖSUNG

Warum Lesen trotzdem zentral bleibt

Lesen ist der niedrigschwelligste Einstieg in kognitive Stabilisierung, Sprachaufbau, Perspektivwechsel und Selbstreflexion. Wer liest, lernt nicht nur Inhalte, sondern trainiert Aufmerksamkeit, Distanz zum Affekt, innere Ordnung und sprachliche Selbstverständigung. Gerade bei Menschen mit brüchiger Bildungsbiografie kann Lesen der erste Schritt aus bloßer Reiz- und Überlebenslogik in ein strukturierteres Selbstverhältnis sein. Deshalb sollte Niedersachsen ein landesweites Lese-, Schreib- und Reflexionsprogramm aufbauen – aber eben als Teil einer größeren Entwicklungsarchitektur. (4)(6) (Justizportal Niedersachsen)

Wie ein solches Programm in Niedersachsen aussehen sollte

Es braucht vier Stufen: erstens Basisangebote mit leichten Texten, Hörbüchern und mündlicher Reflexion; zweitens Standardmodule mit kompletter Lektüre und kurzer schriftlicher oder mündlicher Zusammenfassung; drittens Transfermodule, in denen das Gelesene mit dem eigenen Lebenslauf, dem Deliktkontext und der Zukunftsplanung verbunden wird; viertens Praxisstufen, die in Schreibwerkstatt, Debatte, Peer-Gespräch oder Mentorenschaft münden. So wird Lesen vom isolierten Kulturakt zur Brücke in Verantwortung und Reintegration. Diese konkrete Ausgestaltung ist ein Reformvorschlag, keine bereits normierte Landespraxis. Sie ist aber aus den Bildungszielen des Vollzugs plausibel ableitbar. (1)(4) (VORIS)

NATUR-, HANDWERKS- UND GEMEINWOHLORIENTIERTE RESOZIALISIERUNG

Warum Niedersachsen hier eine besondere Chance hätte

Niedersachsen ist ein Flächenland mit ländlichen Räumen, Mittelzentren, handwerklichen Strukturen und agrarischen Bezügen. Ein rein schulisch-abstraktes Resozialisierungsmodell würde diese Struktur verschenken. Das Land sollte deshalb natur-, handwerks- und gemeinwohlorientierte Reintegrationspfade schaffen: Garten- und Landschaftsbau, ökologische Sanierung, Holz- und Lehmbau, regionale Ernährungssysteme, Hauswirtschaft, Food-Logistik, Naturschutzpflege, Selbstversorgungskompetenzen, praktische Gemeinwohlarbeit. Solche Felder sind anschlussfähig an Arbeitsmärkte und zugleich geeignet, Selbstwirksamkeit erfahrbar zu machen. (4)(9) (Justizportal Niedersachsen)

Das Naturkollegium als möglicher Inspirations- und Kooperationsraum

Die Website des Naturkollegiums beschreibt ein Konzept, das Selbstversorgung, Nachhaltigkeit, ökologische Baumaterialien, lokale Infrastruktur, generationsübergreifendes Lernen, Qualifizierung, Workshops und ganzheitliche Bildung miteinander verbindet. Dort ist von einem „Selbstversorger Campus zum Nachbau“, von erneuerbaren Energien, nachhaltiger Landwirtschaft, Wasseraufbereitung, Bildungszweck, Qualifizierung, Seminaren und Workshops die Rede. Als unmittelbares staatliches Vollzugsmodell taugt das nicht eins zu eins. Als möglicher externer Impuls- oder Kooperationsrahmen für gemeinwohlorientierte Übergangs- und Qualifizierungsmodule ist es jedoch hochinteressant. (9) (Naturkollegium)

Politisch realistische Übersetzung für Niedersachsen

Niedersachsen sollte prüfen, ob in Kooperation mit Kommunen, freien Trägern, Sozialunternehmen und Projekten vom Typus eines Naturkollegiums regionale Resozialisierungscampus-Module aufgebaut werden können. Denkbar wären Übergangsformate in den Bereichen Permakultur, Ernährung, Holzbau, ökologische Flächenpflege, Reparatur, Gemeinschaftsküche, regionale Versorgung und nachhaltige Kleinbetriebsmodelle. Das wäre keine Romantisierung von Natur, sondern eine nüchterne Antwort auf die Frage, wie aus Haft wieder lebensfähige Praxis werden kann. Diese Idee ist bewusst als politischer Reformvorschlag formuliert und bedarf einer Pilotierung mit Evaluation. (4)(9) (Justizportal Niedersachsen)

RESTORATIVE JUSTICE UND VERANTWORTUNGSARBEIT

Niedersachsen sollte den eigenen Gesetzestext endlich ernst nehmen

Wenn § 2 Abs. 3 NJVollzG verlangt, die Einsicht in das Unrecht der Tat und die Bereitschaft zu fördern, für deren Folgen einzustehen, dann ist Verantwortung kein Nebenthema. Daraus folgt die politische Forderung, restaurative Formate systematisch auszubauen: Opferperspektiv-Module, Täter-Opfer-Ausgleich, verantwortungsorientierte Gruppenarbeit, reflektierte Gemeinwohlleistungen und biografische Verantwortungsarbeit. Ein Vollzug, der nur Ordnung und Beschäftigung organisiert, kann äußerlich ruhig und innerlich leer bleiben. (3) (VORIS)

Biografiearbeit als fehlender Mittelteil

Viele Deliktkarrieren sind nicht nur durch fehlende Arbeit oder Bildung geprägt, sondern auch durch verzerrte Selbstgeschichten: Verdrängung, Rechtfertigung, Opferstolz, Ohnmachtsnarrative, Szenelogik. Deshalb sollte Niedersachsen Lesen, Schreiben und Verantwortung stärker mit Biografiearbeit verknüpfen. Wer eine andere Zukunft leben will, muss oft zuerst eine andere Geschichte über das eigene Leben formulieren lernen. Diese Schlussfolgerung ist interpretativ, aber in der Resozialisierungslogik des Vollzugs sehr plausibel. (1)(7) (VORIS)

DIGITALE MINDESTMODERNISIERUNG

Wer 2026 entlassen wird, braucht digitale Basiskompetenz

Bewerbungen, Behördenkommunikation, Wohnen, Arbeit, Termine, Sprachlernen, Alltagsorganisation: all das ist heute digital oder digital vermittelt. Ein Vollzug, der keine kontrollierten digitalen Lernumgebungen bereitstellt, entlässt Menschen mit einem zusätzlichen strukturellen Nachteil. Niedersachsen sollte deshalb sichere Lernplattformen, E-Reader, Schreibplätze, digitale Sprach- und Grundbildung sowie simulierte Behörden- und Bewerbungstrainings flächendeckend aufbauen. Diese Forderung ergibt sich nicht aus technischer Begeisterung, sondern aus schlichter gesellschaftlicher Realität. (4)(7) (Justizportal Niedersachsen)

DIE ENTLASSUNG DARF NICHT AN DER GEFÄNGNISMAUER ENDEN

Die gefährlichste Zeit beginnt oft nach der Entlassung

Die JVA Bremervörde verweist ausdrücklich darauf, dass das Rückfallrisiko in den ersten Monaten nach der Entlassung besonders hoch ist und arbeitsmarktorientierte Resozialisierung dieses Risiko mindern soll. Genannt werden dort unter anderem arbeitsmarktorientierte Resozialisierung, niedrigschwellige Kurzzeitmaßnahmen, Kompetenzfeststellung, modulare Förderung, Bewerbungstraining und eine Nachbetreuung von bis zu sechs Monaten. Das ist bemerkenswert, weil es zeigt, dass das Problem in der Praxis längst erkannt ist. Politisch muss daraus nun eine landesweite Pflichtstruktur werden. (10) (Justizvollzugsanstalt Bremervörde)

Forderung: ein 90-180-365-Modell für Niedersachsen

Niedersachsen sollte ein verbindliches Nachsorgefenster einführen: 90 Tage vor Entlassung müssen Wohn-, Ausweis-, Leistungs-, Schulden-, Sucht- und Arbeitsfragen geklärt werden; 180 Tage nach Entlassung braucht es engmaschige Begleitung, Mentoring und Krisenintervention; 365 Tage nach Entlassung sollte ein optionales Stabilisierungsfenster für Ausbildung, Arbeit, Therapie und soziale Bindungen offenstehen. Gerade vor dem Hintergrund der bekannten Rückfallproblematik wäre es politisch fahrlässig, Nachsorge nur als freiwillige Beigabe zu behandeln. (5)(10) (Niedersachsen Justizministerium)

DER FORDERUNGSKATALOG IN VERDICHTETER FORM

Sofortprogramm

Niedersachsen soll binnen eines Jahres eine landesweite Eingangsdiagnostik, verbindliche Entwicklungs- und Reintegrationspläne, ein gestuftes Lese- und Schreibprogramm, den Ausbau von Alphabetisierung und Kurzqualifikationen, erste sichere digitale Lernumgebungen und eine standardisierte Entlassungsvorbereitung einführen. Das ist kein utopischer Neubau, sondern die konsequente Schärfung bereits bestehender Ansätze. (3)(4)(10) (VORIS)

Mittelfristige Reform

Binnen zwei bis drei Jahren soll das Land ein Bildungs- und Reintegrationskonto gesetzlich verankern, Entwicklungsleistungen normativ aufwerten, Jugend- und Kurzstrafenvollzug stärker bildungspriorisieren, regionale Reintegrationsteams aufbauen und natur-, handwerks- und gemeinwohlorientierte Pilotmodelle mit externer Evaluation starten. Erst dadurch entsteht aus Einzelmaßnahmen ein echtes Resozialisierungssystem. (1)(4)(9) (VORIS)

Langfristiges Leitbild

Jede Haft in Niedersachsen muss mit einem überprüfbaren Entwicklungspfad, einer realen Anschlusschance und einer tragfähigen Nachsorgeperspektive verbunden sein. Ein Vollzug, der bloß wegschließt, verschiebt das Problem. Ein Vollzug, der Entwicklung organisiert, senkt die Wahrscheinlichkeit weiterer Straftaten. Genau darin liegt der Unterschied zwischen bloßer Verwaltung von Kriminalität und ernsthafter Resozialisierungspolitik. (1)(6)(7) (VORIS)

EINORDNUNG NACH FAKT, INTERPRETATION, SPEKULATION

Fakt

Gesichert ist: Niedersachsen formuliert Resozialisierung, Eigenverantwortung und Verantwortungsübernahme gesetzlich als Vollzugsziele; das Land verfügt über schulische und berufliche Bildungsangebote im Vollzug; etwa die Hälfte der Gefangenen hat laut Landesdarstellung weder Schul- noch Berufsabschluss; die Rückfallproblematik ist erheblich; Bildung im Vollzug ist international mit besseren Reintegrationschancen verknüpft. (1)(3)(4)(5)(6)(7) (VORIS)

Interpretation

Naheliegend ist daher die Schlussfolgerung, dass Niedersachsens Hauptproblem nicht im völligen Fehlen guter Maßnahmen liegt, sondern im Fehlen einer verbindlichen und sichtbaren Gesamtarchitektur. Einzelangebote existieren, aber sie werden noch zu selten in einen klaren Entwicklungspfad übersetzt, der von Haftbeginn bis Nachsorge reicht. Diese Deutung ist stark plausibel, auch wenn sie als analytische Verdichtung über den nackten Gesetzes- und Statistikbefund hinausgeht. (3)(4)(10) (VORIS)

Spekulation

Dass natur-, handwerks- und gemeinwohlorientierte Modelle in Kooperation mit Initiativen vom Typus des Naturkollegiums in Niedersachsen besonders wirksam sein könnten, ist eine politische Hypothese, keine bereits amtlich bewiesene Tatsache. Sie ist aber sachlich gut begründbar, weil sie an regionale Strukturen, praktische Tätigkeit, nachhaltige Qualifizierung und Übergänge in reale Lebenszusammenhänge anknüpft. Ob sie Rückfälle stärker senken als klassische Formate, müsste ein sauber evaluierter Pilot erst zeigen. (9) (Naturkollegium)

SCHLUSSAPPELL

Niedersachsen darf seine Gefängnisse nicht länger primär als Verwahranstalten mit Zusatzangeboten organisieren. Das Land braucht ein Resozialisierungsrecht mit Bildungsdiagnostik, individuellem Entwicklungsplan, Reintegrationskonto, restaurativen Formaten, digitaler Grundbildung, verbindlicher Entlassungsvorbereitung und regionalen Nachsorgenetzen. Nicht ein „Rabatt auf Strafe“ ist die politische Pointe, sondern der staatlich überprüfbare Nachweis von Entwicklung. Wer Entwicklung nachweist, muss spürbar bessere Chancen erhalten. Wer Verantwortung aufbaut, Bildung nachholt, Qualifikation erwirbt und seine Rückkehr vorbereitet, darf im Vollzug nicht so behandelt werden, als sei all das bloß freiwillige Dekoration. Eine Gesellschaft, die Sicherheit ernst nimmt, muss Resozialisierung ernst organisieren.

Quellen

  • (1) Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz (NJVollzG), § 5 Vollzugsziele.
  • (2) Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 56/2023 – Gesetzliche Regelungen zur Vergütung von Gefangenenarbeit und der Anerkennung von Arbeit im Strafvollzug teilweise verfassungswidrig.
  • (3) Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz (NJVollzG), insbesondere § 2 und § 68 sowie systematische Regelungen zur Vollzugsgestaltung.
  • (4) Niedersächsisches Landesjustizportal – Beschäftigung und Bildung der Gefangenen.
  • (5) Niedersächsisches Justizministerium – Antwort auf die mündliche Anfrage „Rückfallstatistik nach Sanktionen“.
  • (6) RAND Corporation – Evaluating the Effectiveness of Correctional Education.
  • (7) Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20. Juni 2023 – 2 BvR 166/16.
  • (8) Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz (NJVollzG), Regelungen zum Jugendvollzug / Vollzugsziele der Jugendstrafe.
  • (9) Natur Kollegium – Startseite / Konzeptdarstellung.
  • (10) JVA Bremervörde – Schulische und berufliche Bildung / arbeitsmarktorientierte Resozialisierung und Nachbetreuung.

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