PLATTFORMEN, DEPOTS, REGISTER, STIFTUNGEN, VEREINE WIE BESITZ HEUTE VERWALTET, VERPACKT UND FERNGESTEUERT WIRD AUSGANGSPUNKT Die moderne Eigentumsordnung ist kein offenes Feld mehr, sondern eine Schichtenarchitektur In der klassischen Vorstellung gehört ein Vermögenswert einer Person, diese Person steht im Register, verwahrt das Stück oder den Titel, entscheidet selbst und trägt die Verantwortung sichtbar nach außen. In der Gegenwart ist diese Einheit vielfach aufgespalten. FAKT (≈95–100 %): In den USA halten viele Anleger Wertpapiere nicht mehr direkt […]
WIE STEUERUNG OHNE SICHTBARE EIGENTÜMER FUNKTIONIERT
PROXY VOTING, INDEXMACHT, COMMON OWNERSHIP, TRUSTS, STIFTUNGEN, OFF SHORE: WIE STEUERUNG OHNE SICHTBARE EIGENTÜMER FUNKTIONIERT AUSGANGSPUNKT Die moderne Eigentumsordnung ist nicht verschwunden, sondern in Schichten zerlegt worden Früher war Eigentum im Idealfall anschaulich. Ein Haus hatte einen Besitzer, ein Betrieb einen Inhaber, eine Aktie einen namentlich eingetragenen Aktionär. In der Gegenwart ist diese Einfachheit in weiten Teilen des Finanzsystems aufgelöst. Der sichtbare Registerhalter, der wirtschaftlich Berechtigte, der Verwahrer, der Fonds, der Proxy-Entscheider, der Plattformbetreiber und […]
HAUDENOSAUNEE-SOUVERÄNITÄT HEUTE: PÄSSE, VERTRÄGE UND POLITISCHE KONTINUITÄT
Die Haudenosaunee sind keine bloße historische Erinnerung, sondern behaupten ihre politische Ordnung bis heute. Eigene Pässe, fortbestehende Räte, Clan Mothers und das lebendige Vertragsgedächtnis zeigen: Hier überlebt keine Folklore, sondern eine reale Souveränität. Gerade an Grenz- und Anerkennungsfragen wird sichtbar, wie koloniale Staaten eine indigene politische Alternative bis in die Gegenwart einhegen.
VERSAILLES (1919) – DER VERTRAG, DER DEN 2. WELTKRIEG SCHUF
1.4.5: VERSAILLES (1919) – Der Vertrag, der den Zweiten Weltkrieg schuf Wie Deutschland systematisch zerstört, gedemütigt und in den nächsten Krieg getrieben wurde Vorbemerkung: Warum ein eigenes Kapitel für Versailles? Kapitel 4 behandelte den Ersten Weltkrieg und seine Folgen – einschließlich der Reparationen. Warum dann noch ein ganzes Kapitel nur für Versailles? Weil Versailles MEHR war als nur „Friedensvertrag“: Es war juristische Versklavung (91 Jahre Zahlungen, 1919–2010) Es war territoriale Verstümmelung (13% Territorium weg, 10% Bevölkerung) Es war militärische Entmachtung (100.000 Mann […]
MENSCH VS: PERSON: DIE JURISTISCHE UNTERSCHEIDUNG
IV. Mensch vs. PERSON: Die juristische Unterscheidung Die Wortdefinition Das Wort „Person“ stammt vom lateinischen „persona“ – ursprünglich die Maske, die Schauspieler im antiken Theater trugen.(115) Die Maske repräsentierte eine Rolle, nicht den Schauspieler selbst. Duden (aktuelle Ausgabe): Person, die; -, -en Einzelner Mensch (Rechtssprache) Träger von Rechten und Pflichten(116) Grimmsches Wörterbuch (historisch): „Person […] im allgemeinen: der Mensch als denkendes, fühlendes und wollendes Wesen. Im besondern: die Maske, durch welche die Stimme der Schauspieler tönte.“(117) Schon hier zeigt sich: […]
DAS BGB 1900 – DIE KODIFIZIERUNG DER TRENNUNG
IX. Das BGB 1900 – Die Kodifizierung der Trennung Am 1. Januar 1900 trat das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Kraft.(198) Es war das Ergebnis von 26 Jahren Arbeit (1874–1896).(199) § 1 BGB: Der Mensch § 1 BGB: „Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.“(200) Wichtig: Es steht „Menschen“ (nicht „Person“). Die Rechtsfähigkeit ist an die biologische Geburt gekoppelt. Motive zum BGB (1888): „Der bürgerliche Tod widerspricht der Würde des Menschen. Ein Mensch kann nicht rechtlich sterben, während er biologisch […]
VERFASSUNG OHNE VOLKSABSTIMMUNG
II. Die Reichsverfassung von 1871: Kein Volksstaat Verfassung ohne Volksabstimmung Die Verfassung des Deutschen Reiches trat am 16. April 1871 in Kraft.(89) Sie wurde nicht vom Volk verabschiedet. Sie war ein Vertrag zwischen den Fürsten – eine „oktroyierte Verfassung“ (von oben gewährt, nicht von unten erkämpft).(90) Kernelemente der Reichsverfassung 1871: Art. 1: „Der Bund trägt den Namen Deutsches Reich.“(91) Art. 2: Die Reichsgewalt liegt beim Bundesrat (Fürstenvertretung) und Reichstag (gewählt, aber mit beschränkten Befugnissen).(92) Art. 11: Der Kaiser hat Oberbefehl über das […]
DEUTSCHLAND 1871 – DER AUSSCHLUSS DES BÜRGERLICHEN TODES
V. Deutschland 1871 – Der Ausschluss des bürgerlichen Todes Die Reichsverfassung vom 16. April 1871 Nach der Kaiserproklamation (18. Januar 1871, Versailles) trat am 16. April 1871 die Verfassung des Deutschen Reiches in Kraft.(149) Sie war kein Akt des Volkswillens – keine Volksabstimmung. Sie war ein Vertrag zwischen den Fürsten („oktroyierte Verfassung“).(150) Art. 3 der Reichsverfassung – Der entscheidende Satz Art. 3 (Auszug): „Für ganz Deutschland besteht ein gemeinsames Indigenat mit der Wirkung, daß der Angehörige eines jeden Bundesstaats in jedem anderen Bundesstaate […]
DER BÜRGERLICHE TOD IN KONTINENTALEUROPA – DAS HÄRTERE PEDANT
IV. Der bürgerliche Tod in Kontinentaleuropa – Das härtere Pendant Während England den Cestui Que Vie Act entwickelte (Verschollene nach 7 Jahren „rechtlich tot“), hatte Kontinentaleuropa ein verwandtes, aber brutaleres Konzept: den „bürgerlichen Tod“ (lat. capitis deminutio maxima, franz. mort civile).(137) Was war der bürgerliche Tod? Definition: Eine Person verlor durch schwere Verbrechen, Verbannung oder Ordenseintritt ihre gesamte Rechtsfähigkeit. Sie galt rechtlich als „gestorben“, obwohl sie physisch lebte.(138) Folgen: Verlust aller Bürgerrechte Verlust des gesamten Eigentums (fiel an Staat/Lehnsherrn oder Kirche) Unfähigkeit […]
DIE ERSCHAFFUNG DER STAATSANGEHÖRIGKEIT – NICHT STAATSBÜRGERSCHAFT
VI. Die juristische Transformation – Von der Abschaffung zur neuen Kontrolle Die Erschaffung der Staatsangehörigkeit – NICHT Staatsbürgerschaft Hier wird es fundamental wichtig: Die Reichsverfassung 1871 spricht von „Angehörigen“ und „Indigenat“ – NICHT von „Bürgern“ oder „Staatsbürgern“. Art. 3: „Für ganz Deutschland besteht ein gemeinsames Indigenat […], daß der Angehörige eines jeden Bundesstaats […]“(157) Art. 4 Nr. 1: „Der Beaufsichtigung seitens des Reichs […] unterliegt die Gesetzgebung über […] Staatsangehörigkeit; Paßwesen; An- und Niederlassung […].“(158) Nirgendwo steht „Staatsbürger“. Der Unterschied: […]