DEUTSCHLAND 1871 – DER AUSSCHLUSS DES BÜRGERLICHEN TODES
V. Deutschland 1871 – Der Ausschluss des bürgerlichen Todes Die Reichsverfassung vom 16. April 1871 Nach der Kaiserproklamation (18. Januar 1871, Versailles) trat am 16. April 1871 die Verfassung des Deutschen Reiches in Kraft.(149) Sie war kein Akt des Volkswillens – keine Volksabstimmung. Sie war ein Vertrag zwischen den Fürsten („oktroyierte Verfassung“).(150) Art. 3 der Reichsverfassung – Der entscheidende Satz Art. 3 (Auszug): „Für ganz Deutschland besteht ein gemeinsames Indigenat mit der Wirkung, daß der Angehörige eines jeden Bundesstaats in jedem anderen Bundesstaate […]








