1. Deutschland ist juristisch nicht souverän
Beweise:
- Grundgesetz (1949): Ohne Volksabstimmung, von Militärgouverneuren genehmigt
- Carlo Schmid (8.9.1948): „Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands zu machen“
- Art. 146 GG: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“ (noch
