David Graeber, ein Ethnologe und Aktivist, revolutioniert unser Verständnis von Geld. Sein Werk „Schulden. Die ersten 5000 Jahre“ Graeber bietet eine wichtige Grundlage für die Diskussion über soziale Gerechtigkeit und die Neugestaltung unserer wirtschaftlichen und sozialen Systeme. Quantentheorie und Informationstheorie in der Finanzwelt – eine faszinierende Perspektive.
MENSCH VS: PERSON: DIE JURISTISCHE UNTERSCHEIDUNG
IV. Mensch vs. PERSON: Die juristische Unterscheidung Die Wortdefinition Das Wort „Person“ stammt vom lateinischen „persona“ – ursprünglich die Maske, die Schauspieler im antiken Theater trugen.(115) Die Maske repräsentierte eine Rolle, nicht den Schauspieler selbst. Duden (aktuelle Ausgabe): Person, die; -, -en Einzelner Mensch (Rechtssprache) Träger von Rechten und Pflichten(116) Grimmsches Wörterbuch (historisch): „Person […] im allgemeinen: der Mensch als denkendes, fühlendes und wollendes Wesen. Im besondern: die Maske, durch welche die Stimme der Schauspieler tönte.“(117) Schon hier zeigt sich: […]
DAS BGB 1900 – DIE KODIFIZIERUNG DER TRENNUNG
IX. Das BGB 1900 – Die Kodifizierung der Trennung Am 1. Januar 1900 trat das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Kraft.(198) Es war das Ergebnis von 26 Jahren Arbeit (1874–1896).(199) § 1 BGB: Der Mensch § 1 BGB: „Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.“(200) Wichtig: Es steht „Menschen“ (nicht „Person“). Die Rechtsfähigkeit ist an die biologische Geburt gekoppelt. Motive zum BGB (1888): „Der bürgerliche Tod widerspricht der Würde des Menschen. Ein Mensch kann nicht rechtlich sterben, während er biologisch […]
BISMARCKS REVOLUTIONÄRE SOZIALGESETZE (1883) – DIE GEGENLEISTUNG
VIII. Bismarcks Sozialversicherung – Die Gegenleistung Die revolutionären Sozialgesetze (1883–1889) Während das Kaiserreich die PERSON-Verwaltung etablierte (Staatsangehörigkeit, Pass, Meldepflicht), tat es gleichzeitig etwas revolutionär Soziales: 15. Juni 1883: Krankenversicherungsgesetz Pflichtversicherung für Arbeiter mit Einkommen unter 2.000 Mark/Jahr Beitragssatz: 3% des Lohns (2/3 Arbeitnehmer, 1/3 Arbeitgeber) Leistung: Arztkosten, Medikamente, Krankengeld (50% des Lohns, max. 13 Wochen)(182) 6. Juli 1884: Unfallversicherungsgesetz Finanziert durch Arbeitgeber (100%) Leistung: Bei Arbeitsunfall Rente (2/3 des Lohns bei Vollinvalidität)(183) 22. Juni 1889: Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz Beitragssatz: ca. 2% des Lohns (je […]
GRENZEN, RESERVATE, INTERNATE: WIE DIE HAUDENOSAUNEE-ORDNUNG ZERSCHNITTEN WURDE
Teil 6 zeigt, wie koloniale Grenzziehung, Reservatsregime und Internatssysteme nicht nur Land und Sprache, sondern das politische Gedächtnis der Haudenosaunee angriffen. Zerschnitten wurde ein zusammenhängender Souveränitätsraum, ersetzt durch Register, Verwaltungsgewalt und erzwungene Erziehung. Assimilation erscheint hier nicht als Nebenaspekt, sondern als gezielter Angriff auf Clanordnung, Zugehörigkeit, Erinnerung und die Weitergabe einer eigenständigen politischen Verfassung.
VERFASSUNG OHNE VOLKSABSTIMMUNG
II. Die Reichsverfassung von 1871: Kein Volksstaat Verfassung ohne Volksabstimmung Die Verfassung des Deutschen Reiches trat am 16. April 1871 in Kraft.(89) Sie wurde nicht vom Volk verabschiedet. Sie war ein Vertrag zwischen den Fürsten – eine „oktroyierte Verfassung“ (von oben gewährt, nicht von unten erkämpft).(90) Kernelemente der Reichsverfassung 1871: Art. 1: „Der Bund trägt den Namen Deutsches Reich.“(91) Art. 2: Die Reichsgewalt liegt beim Bundesrat (Fürstenvertretung) und Reichstag (gewählt, aber mit beschränkten Befugnissen).(92) Art. 11: Der Kaiser hat Oberbefehl über das […]
DEUTSCHLAND 1871 – DER AUSSCHLUSS DES BÜRGERLICHEN TODES
V. Deutschland 1871 – Der Ausschluss des bürgerlichen Todes Die Reichsverfassung vom 16. April 1871 Nach der Kaiserproklamation (18. Januar 1871, Versailles) trat am 16. April 1871 die Verfassung des Deutschen Reiches in Kraft.(149) Sie war kein Akt des Volkswillens – keine Volksabstimmung. Sie war ein Vertrag zwischen den Fürsten („oktroyierte Verfassung“).(150) Art. 3 der Reichsverfassung – Der entscheidende Satz Art. 3 (Auszug): „Für ganz Deutschland besteht ein gemeinsames Indigenat mit der Wirkung, daß der Angehörige eines jeden Bundesstaats in jedem anderen Bundesstaate […]
DER BÜRGERLICHE TOD IN KONTINENTALEUROPA – DAS HÄRTERE PEDANT
IV. Der bürgerliche Tod in Kontinentaleuropa – Das härtere Pendant Während England den Cestui Que Vie Act entwickelte (Verschollene nach 7 Jahren „rechtlich tot“), hatte Kontinentaleuropa ein verwandtes, aber brutaleres Konzept: den „bürgerlichen Tod“ (lat. capitis deminutio maxima, franz. mort civile).(137) Was war der bürgerliche Tod? Definition: Eine Person verlor durch schwere Verbrechen, Verbannung oder Ordenseintritt ihre gesamte Rechtsfähigkeit. Sie galt rechtlich als „gestorben“, obwohl sie physisch lebte.(138) Folgen: Verlust aller Bürgerrechte Verlust des gesamten Eigentums (fiel an Staat/Lehnsherrn oder Kirche) Unfähigkeit […]
DIE ERSCHAFFUNG DER STAATSANGEHÖRIGKEIT – NICHT STAATSBÜRGERSCHAFT
VI. Die juristische Transformation – Von der Abschaffung zur neuen Kontrolle Die Erschaffung der Staatsangehörigkeit – NICHT Staatsbürgerschaft Hier wird es fundamental wichtig: Die Reichsverfassung 1871 spricht von „Angehörigen“ und „Indigenat“ – NICHT von „Bürgern“ oder „Staatsbürgern“. Art. 3: „Für ganz Deutschland besteht ein gemeinsames Indigenat […], daß der Angehörige eines jeden Bundesstaats […]“(157) Art. 4 Nr. 1: „Der Beaufsichtigung seitens des Reichs […] unterliegt die Gesetzgebung über […] Staatsangehörigkeit; Paßwesen; An- und Niederlassung […].“(158) Nirgendwo steht „Staatsbürger“. Der Unterschied: […]
BISMARCK UND DIE REICHSGRÜNDUNG (1871)
BISMARCK UND DIE REICHSGRÜNDUNG (1871) Die kleindeutsche Lösung – und die Erschaffung der juristischen Person Der Einzug der Sieger Am 18. Januar 1871 wurde im Spiegelsaal von Versailles das Deutsche Kaiserreich proklamiert. Preußische Generäle in ihren Uniformen, deutsche Fürsten in vollem Ornat, und mittendrin: Otto von Bismarck, der Architekt dieser Einigung.(81) Wilhelm I. von Preußen wurde zum Deutschen Kaiser ausgerufen – nicht durch das Volk, sondern durch die Fürsten.(82) 65 Jahre nach dem Ende des […]
