Kategorie: Tributsystem

BISMARCKS REVOLUTIONÄRE SOZIALGESETZE (1883) – DIE GEGENLEISTUNG

VIII. Bismarcks Sozialversicherung – Die Gegenleistung Die revolutionären Sozialgesetze (1883–1889) Während das Kaiserreich die PERSON-Verwaltung etablierte (Staatsangehörigkeit, Pass, Meldepflicht), tat es gleichzeitig etwas revolutionär Soziales: 15. Juni 1883: Krankenversicherungsgesetz Pflichtversicherung für Arbeiter mit Einkommen unter 2.000 Mark/Jahr Beitragssatz: 3% des Lohns (2/3 Arbeitnehmer, 1/3 Arbeitgeber) Leistung: Arztkosten, Medikamente, Krankengeld (50% des Lohns, max. 13 Wochen)(182) 6. Juli 1884: Unfallversicherungsgesetz Finanziert durch Arbeitgeber (100%) Leistung: Bei Arbeitsunfall Rente (2/3 des Lohns bei Vollinvalidität)(183) 22. Juni 1889: Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz Beitragssatz: ca. 2% des Lohns (je […]

VERFASSUNG OHNE VOLKSABSTIMMUNG

II. Die Reichsverfassung von 1871: Kein Volksstaat Verfassung ohne Volksabstimmung Die Verfassung des Deutschen Reiches trat am 16. April 1871 in Kraft.(89) Sie wurde nicht vom Volk verabschiedet. Sie war ein Vertrag zwischen den Fürsten – eine „oktroyierte Verfassung“ (von oben gewährt, nicht von unten erkämpft).(90) Kernelemente der Reichsverfassung 1871: Art. 1: „Der Bund trägt den Namen Deutsches Reich.“(91) Art. 2: Die Reichsgewalt liegt beim Bundesrat (Fürstenvertretung) und Reichstag (gewählt, aber mit beschränkten Befugnissen).(92) Art. 11: Der Kaiser hat Oberbefehl über das […]

DEUTSCHLAND 1871 – DER AUSSCHLUSS DES BÜRGERLICHEN TODES

V. Deutschland 1871 – Der Ausschluss des bürgerlichen Todes Die Reichsverfassung vom 16. April 1871 Nach der Kaiserproklamation (18. Januar 1871, Versailles) trat am 16. April 1871 die Verfassung des Deutschen Reiches in Kraft.(149) Sie war kein Akt des Volkswillens – keine Volksabstimmung. Sie war ein Vertrag zwischen den Fürsten („oktroyierte Verfassung“).(150) Art. 3 der Reichsverfassung – Der entscheidende Satz Art. 3 (Auszug): „Für ganz Deutschland besteht ein gemeinsames Indigenat mit der Wirkung, daß der Angehörige eines jeden Bundesstaats in jedem anderen Bundesstaate […]

DER BÜRGERLICHE TOD IN KONTINENTALEUROPA – DAS HÄRTERE PEDANT

IV. Der bürgerliche Tod in Kontinentaleuropa – Das härtere Pendant Während England den Cestui Que Vie Act entwickelte (Verschollene nach 7 Jahren „rechtlich tot“), hatte Kontinentaleuropa ein verwandtes, aber brutaleres Konzept: den „bürgerlichen Tod“ (lat. capitis deminutio maxima, franz. mort civile).(137) Was war der bürgerliche Tod? Definition: Eine Person verlor durch schwere Verbrechen, Verbannung oder Ordenseintritt ihre gesamte Rechtsfähigkeit. Sie galt rechtlich als „gestorben“, obwohl sie physisch lebte.(138) Folgen: Verlust aller Bürgerrechte Verlust des gesamten Eigentums (fiel an Staat/Lehnsherrn oder Kirche) Unfähigkeit […]

DIE ERSCHAFFUNG DER STAATSANGEHÖRIGKEIT – NICHT STAATSBÜRGERSCHAFT

VI. Die juristische Transformation – Von der Abschaffung zur neuen Kontrolle Die Erschaffung der Staatsangehörigkeit – NICHT Staatsbürgerschaft Hier wird es fundamental wichtig: Die Reichsverfassung 1871 spricht von „Angehörigen“ und „Indigenat“ – NICHT von „Bürgern“ oder „Staatsbürgern“. Art. 3: „Für ganz Deutschland besteht ein gemeinsames Indigenat […], daß der Angehörige eines jeden Bundesstaats […]“(157) Art. 4 Nr. 1: „Der Beaufsichtigung seitens des Reichs […] unterliegt die Gesetzgebung über […] Staatsangehörigkeit; Paßwesen; An- und Niederlassung […].“(158) Nirgendwo steht „Staatsbürger“. Der Unterschied: […]

SYSTEMATISCHE SCHWÄCHUNG DEUTSCHLANDS – CUI BONO? DIE FRAGE NACH DEM NUTZEN

VI. Wer profitierte wirklich? Frankreich gewann kurzfristig Hegemonie über Deutschland, verlor aber 1815 alles wieder. Napoleon endete im Exil auf St. Helena.(34) Einzelne deutsche Fürsten wurden Könige und vergrößerten ihre Territorien – aber sie mussten dafür ihre Souveränität an Frankreich abtreten. Die deutschen Bürger verloren: 130.000 Soldaten starben, lokale Autonomie verschwand, fremde Gesetze wurden aufgezwungen. Die Finanziers: Die Rothschild-Familie Doch es gab Profiteure. Kriege kosten Geld. Woher kam Napoleons Geld? Mayer Amschel Rothschild (1744–1812) gründete […]

CANANDAIGUA-VERTRAG (1794): ANERKENNUNG, EINHEGUNG UND DER VERWALTETE LANDRAUB

Der Vertrag von Canandaigua von 1794 bestätigte den Haudenosaunee formal Frieden, Landrechte und politischen Status. Doch genau diese Anerkennung wurde zum Scharnier kolonialer Einhegung: Während die USA Schutz versprachen, unterliefen Staat, Verwaltung und unautorisierte Landkäufe die vertragliche Ordnung. So wurde nicht nur Boden entzogen, sondern der territoriale Träger einer eigenständigen politischen Alternative systematisch zerstört.

DER CESTUI QUE VIE ACT 1666 – DIE ENGLISCHE BLAUPAUSE

KAPITEL 3: III. England 1666: Eine Nation in der Krise 2.–6. September 1666: Das Great Fire of London zerstört 13.000 Häuser.(123) 1665–1666: Die Große Pest tötet 100.000 Menschen (20% Londons).(124) 1665–1667: Der Zweite Englisch-Niederländische Seekrieg kostet Tausende Seeleute das Leben.(125) England war eine Seefahrernation. Männer verschwanden auf Handelsschiffen, Kriegsschiffen, bei der Kolonisierung Amerikas. Ihre Witwen konnten nicht über Eigentum verfügen, weil rechtlich unklar war: Lebt er, oder ist er tot? Das Gesetz: Cestui Que Vie Act 1666 Am 29. Oktober 1666 verabschiedete das Parlament den Cestui […]

DIE RECHTSKREISE UND IHRE RANGFOLGE – DAS FUNDAMENT VERSTEHEN

KAPITEL 3: II. DIE RECHTSKREISE UND IHRE RANGFOLGE – Das Fundament verstehen Um zu verstehen, warum der Ausschluss des bürgerlichen Todes 1871 so bedeutsam war, müssen wir die Rechtskreise verstehen, die in Europa existierten – und existieren. Die Rechtskreise heute – Wer steht über wem? Die fünf Rechtskreise 1. Göttliches Recht (Ius Divinum) Definition: Gesetze, die von Gott stammen. Unveränderlich, ewig.(108) Beispiele: Die Zehn Gebote (Exodus 20) Schöpfungsordnung Naturgesetze (von Gott gegeben) Quelle: Bibel, kirchliche Tradition Rangfolge: Höchste Ebene. Kein […]

SUBSIDIARITÄTSPRINZIP: BÜRGERMEISTER – DER SCHLÜSSEL ZUR STÄRKUNG DER GEMEINDEAUTONOMIE

Subsidiaritätsprinzip Autonomie

Lokale Gemeinden und Bürgermeister spielen eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung globaler Herausforderungen. Die Vielfalt der Beispiele, von Barcelona über Südtirol bis zur Dorfrepublik Rüterberg, zeigt, wie das Subsidiaritätsprinzip in verschiedenen Kontexten zur Anwendung kommt. Diese Modelle demonstrieren eindrucksvoll, wie aktive Autonomiebestrebungen in Gemeinden positive Auswirkungen auf Umweltschutz und Bürgerbeteiligung haben können.